Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Fast Transport und den Auftragsgeber über die Erbringung von Umzugsdienstleistungen abgeschlossen werden.

(1) Der Vertrag zwischen dem Unternehmen Fast Transport und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme des Angebots des Unternehmens oder durch Bestätigung der Buchung des Auftragsgeber zustande.
(2) Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(3) Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen, um verbindlich zu werden.

(1) Das Unternehmen erbringt Umzugsdienstleistungen, einschließlich der Demontage, Transport und Montage von Möbeln, sowie der Verpackung von Umzugsgut.
(2) Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind, werden nach vorheriger Absprache und zu den geltenden Preisen des Unternehmens ausgeführt.

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen sämtliche Informationen zum Umzug rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, z.B. über die genaue Anzahl der Umzugsgüter, Zugänglichkeit der Umzugsobjekte, und besondere Anforderungen.
(2) Der Kunde muss dafür sorgen, dass der Umzug an dem vereinbarten Datum und zu der vereinbarten Uhrzeit stattfinden kann.
(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verpackung seines Umzugsguts verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Verpackungsleistung durch das Unternehmen vereinbart.

(1) Bereitstellung und Lieferung:Fast Transport stellt dem Kunden auf Wunsch Umzugskartons zur Miete zur Verfügung. Die Kartons werden durch Fast Transport zum vereinbarten Zeitpunkt an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.
(2) Rückgabe der Kartons: Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Umzugskartons innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Umzugsdatum auf eigene Kosten an die Geschäftsadresse von Fast Transport (Stau 123, 26122 Oldenburg) zurückzubringen. Eine Abholung durch Fast Transport erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.
(3) Verlängerung der Mietdauer: Wird die Mietdauer von 10 Tagen überschritten, so fällt für jeden weiteren angefangenen Kalendertag eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1,00 € pro Karton an, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Zustand der Kartons: Die Kartons sind in einem ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder stark verschmutzte Kartons werden dem Kunden mit 3,00 € pro Karton in Rechnung gestellt.
(5) Verlust: Bei Verlust eines oder mehrerer Kartons wird dem Kunden ein Betrag von 5,00 € pro Karton in Rechnung gestellt.

(1) Die Preise für die Umzugsleistungen richten sich nach dem individuellen Angebot des Unternehmens.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis gemäß der Rechnung des Unternehmens zu zahlen.
(3) Zahlungen sind nach geleisteter Arbeit des Unternehmens, nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

(1) Das Unternehmen haftet für Schäden am Umzugsgut des Auftragsgeber nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens verursacht wurden.
(2) Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
(3) Der Kunde muss Schäden am Umzugsgut innerhalb von 24 Stunden nach dem Umzug schriftlich melden.

(1) Eine Änderung oder Stornierung des vereinbarten Umzugstermins durch den Auftraggeber muss spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(2) Bei einer späteren Stornierung oder Änderung des Termins kann das Unternehmen eine Stornogebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Preises erheben.
(3) Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Unfälle, etc.) kann das Unternehmen den Termin verschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise kündigen.

Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks, Unfälle oder andere höhere Gewalt verursacht werden

(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftragsgeber gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und vertraulich zu behandeln.
(2) Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung des Vertrages verwendet.

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Oldenburg.
(2) Es gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.