Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fast Transport (nachfolgend „Unternehmen“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Umzugs- und Transportdienstleistungen.

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Auftraggeber zustande.
(2) Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch das Unternehmen.

(1) Das Unternehmen erbringt Umzugsdienstleistungen einschließlich Demontage, Transport und Montage von Möbeln sowie der Verpackung des Umzugsgutes, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(3) Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, werden nur nach vorheriger Absprache und gesonderter Vergütung ausgeführt.

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Unternehmen alle für die Durchführung des Umzugs erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Halteverbotszonen, Zugänge und Stellflächen rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung stehen.
(3) Wartezeiten oder Mehraufwand, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Für eine ordnungsgemäße Verpackung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern keine Verpackungsleistung durch das Unternehmen vereinbart wurde.
(5) Grundlage des Angebots sowie des vereinbarten Leistungsumfangs sind ausschließlich die Umzugsgüter, die im Rahmen – einer Besichtigung vor Ort, – einer Online-Besichtigung (z. B. Videoanruf) oder – anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bilder, Videos oder sonstigen Angaben erfasst und zugrunde gelegt wurden.
(6) Das Unternehmen ist verpflichtet, ausschließlich die gemäß Absatz (5) erfassten und mitgeteilten Umzugsgüter zu transportieren.
(7) Zusätzliche Umzugsgüter, Änderungen des Umzugsumfangs oder unzutreffende Angaben sind dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Arbeiten, mitzuteilen.
(8) Werden zusätzliche Umzugsgüter erst am Umzugstag oder während der Durchführung bekannt, ist das Unternehmen berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand angemessen nachzuberechnen oder die Durchführung zusätzlicher Leistungen abzulehnen, sofern diese nicht zumutbar sind.

(1) Bereitstellung und Abholung der Umzugskartons erfolgen zu den vereinbarten Zeitpunkten.
(2) Die Kartons sind spätestens 10 Kalendertage nach dem Umzug zurückzugeben.
(3) Bei verspäteter Rückgabe wird eine Nutzungsgebühr von 1,00 EUR pro Karton und Kalendertag erhoben.
(4) Beschädigte oder stark verschmutzte Kartons werden dem Auftraggeber bis zu 3,00 EUR pro Karton in Rechnung gestellt.
(5) Bei Verlust von Kartons werden bis zu 5,00 EUR pro Karton berechnet.
(6) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(1) Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Rechnungen sind nach Abschluss der Leistungen sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: – für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – für Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(4) Das Unternehmen ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

(1) Das Unternehmen haftet für Schäden am Umzugsgut nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451a ff. Handelsgesetzbuch (HGB).
(2) Die Haftung ist auf 620,00 EUR je Kubikmeter Umzugsgut begrenzt, sofern kein höherer Wert vereinbart oder eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen wurde.
(3) Äußerlich erkennbare Schäden sind vom Auftraggeber bei Ablieferung anzuzeigen.
(4) Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind dem Unternehmen spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ablieferung des Umzugsgutes in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) anzuzeigen.
(5) Unterbleibt eine fristgerechte Schadenanzeige, wird gemäß § 451g HGB vermutet, dass das Umzugsgut unbeschädigt abgeliefert wurde, es sei denn, der Auftraggeber weist das Gegenteil nach.
(6) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber selbst, durch nicht vom Unternehmen beauftragte Dritte oder durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber verursacht wurden.
(7) Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(1) Änderungen oder Stornierungen sind spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin mitzuteilen.
(2) Bei späterer Stornierung ist das Unternehmen berechtigt, eine Pauschale von 20 % des vereinbarten Preises zu berechnen.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen) verursacht werden.

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur zur Durchführung des Vertrages.

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.der [Bundesrepublik Deutschland] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.